Der Meistertitel ist eine der höchsten Auszeichnungen, die ein Handwerker erlangen kann. Die bestandene Meisterprüfung erlaubt es dem Handwerksmeister, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und Auszubildende ordnungsgemäß bis zur Gesellenprüfung auszubilden. Nach bestehen der Meisterprüfung bekommt der Absolvent, gemäß der Handwerksverordnung, den Meisterbrief – eine Schmuckurkunde – ausgehändigt.
Meistervorbereitungskurse belegen
Im Grunde genommen ist es für die Zulassung zur Meisterprüfung nicht erforderlich, an einer Meister Weiterbildung teilzunehmen. Allerdings ist durchaus ratsam, in einer Akademie, in diesem Fall natürlich in einer Meisterschule, Meistervorbereitungskurse zu belegen. Allein das theoretische Wissen, das zum Bestehen der Prüfung erforderlich ist, ist so umfangreich, dass es den wenigsten möglich ist, es sich selber anzueignen. Hinzu kommen auch noch die praktischen Bereiche. Natürlich sollte jeder Handwerke, der jahrelang in seinem gelernten Beruf gearbeitet hat – eine bestimmte Berufserfahrung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung – seine Arbeiten ordnungsgemäß erledigen können, dennoch sind es oft Kleinigkeiten, die im Berufsalltag nicht ganz so wichtig sind, die aber für das Bestehen der Meisterprüfung aber von großer Bedeutung sind. Dazu kommen der Zeitdruck in der Prüfung und natürlich auch der Prüfungsstress. In der Meisterschule lernen die angehenden Meister mit diesem Zeitdruck umzugehen und auch den Prüfungsstress erleben sie in mehreren Zwischenprüfungen.
Der Meistertitel macht sich bezahlt
Ein Handwerker, der sich in einem zulassungspflichtigen Handwerksberuf selbständig machen möchte, kommt um eine bestandene Meisterprüfung nicht herum. Allerdings gibt es unter Umständen Ausnahmen: Hat ein Geselle nach bestehen der Prüfung sechs Jahre im gelernten Beruf gearbeitet und davon vier Jahre in einer leitenden Position, es unter Umständen möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Der Meistertitel macht sich aber in der Regel bereits nach ein paar Jahren bezahlt.