Die Frage der Unternehmensführung und in welcher Form, besser gesagt in welcher Rechtsform, ein Unternehmen geführt und betrieben werden soll, ist eine der elementarsten Fragen bei Gründung eines Unternehmens.
Für die Meisten führt der Weg in die Selbstständigkeit über die Einzelunternehmerschaft.
In einem Einzelunternehmen wird der Betreiber als Einzelkaufmann tätig.

EIGENSCHAFTEN DES EINZELUNTERNEHMENS
Als Einzelkaufmann besteht im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) eine Vollhaftung.
Zu dieser Vollhaftung des Einzelunternehmers später mehr, da dies einer der Hauptgründe für einen Wechsel der Unternehmensform ist.Das Einzelunternehmen ist in der Regel zunächst die Einstiegsunternehmensform, da diese ohne größere, gesetzlich geregelte Kapitalrücklage begründet werden darf, demnach also perfekt für neue Kaufleute ist, die über keinen großen Kapitalstamm verfügen.

Werden die Voraussetzungen des Kaufmannbegriffs im Sinne des HGB erfüllt, so entfällt für den Einzelunternehmer die Verpflichtung zum Führen von Büchern und dem Aufstellen regelmäßiger Abschlüsse nicht. Die Eintragung als Einzelunternehmer in das Handelsregister ist nicht verpflichtend, macht sich jedoch im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr besser. Kaufleute mit dem Zusatz e.K (eingetragener Kaufmann) sind dann aber auch handelsrechtlich zum Erstellten einer Bilanz verpflichtet, sofern die Umsatz- bzw Gewinngrenzen, ebenfalls neu im HGB geregelt, nicht überschritten werden.

WARUM NOCH EINZELUNTERNEHMER SEIN?
Wenn ich als Einzelkaufmann den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unterliege und auch so keine weiteren Vorteile der Einzelunternehmerschaft ziehen kann, macht dann nicht die Änderung der Rechtsform meines Unternehmens Sinn? Kann ich nicht durch eine GmbH Gründung ein gewisses Unternehmerrisiko minimieren?

Hier ist das Argument der Vollhaftung aufzugreifen.
Bei der GmbH handelt es sich, wie es der Name schon sagt um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die Unternehmensform GmbH ist eine juristische Person den privaten Rechts, genauer eine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschafter, oder der alleinige Gesellschafter, haftet dann nicht mehr mit seinem Privatvermögen, sondern nur noch mit dem Vermögen, welches sich in seinem Betrieb befindet.
Grundvoraussetzung zur Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital in Höhe von 25.000,-€.
Dies schreibt das GmbH Gesetz vor.

GRÜNDUNG EINER GMBH
Wann ist also die GmbH Gründung sinnvoll?

Die Gründung ist sinnvoll, wenn eine Unternehmung aufgebaut wird, welche einem hohen Risiko des Misserfolges unterliegt. Sollte das geplante Vorhaben nicht erreicht werden können, so haften die Gesellschafter lediglich mit dem Unternehmensvermögen, können also nicht privat belangt werden.

Mit Sicherheit, das ist der nächste Grund, eine gute Variante für junge Familienväter. So kann die Unternehmung Pleite gehen, die Existens der Familie bleibt jedoch gewahrt.

Bei Expansion eines Unternehmens wird Geld benötigt. Durch Gründung einer GmbH kann ich andere Gesellschafter mit in das Boot holen, welche dann Kapital in die Unternehmung schießen, sodass die Expansionspläne verwirklicht werden können. Mit diesen neuen Gesellschaftern ist zwingend ein Gesellschaftsvertrag zuschließen.

Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist verpflichtend!